Immer wieder berichteten Besitzer von Assistenzhunden, dass sie ihre Hunde mit zum Arzt nehmen. Doch andere Halter klagten über Probleme beim Zutritt. Damit ist jetzt Schluss.
Deutschland folgt Österreich. Am 28.05.2021 hat der Bundesrat das Assistenzhundegesetz verabschiedet, das voraussichtlich am 1. Juli 2021 verbindlich wird. Zukünftig darf ein Arzt einen staatlich geprüften Assistenzhund nicht mehr der Praxis verweisen. Dasselbe gilt für Geschäfte und andere öffentliche Orte. Das neue Gesetz sichert die Zutrittsrechte für Assistenzhunde.
Gleichzeitig reguliert es die Qualität der Ausbildung und Teams. Jeder fertig ausgebildete Assistenzhund muss eine staatliche Prüfung ablegen.
Gleichzeitig werden Assistenzhunde nur anerkannt, wenn sie entweder vollständig von einem zertifizierten Assistenzhundetrainer ausgebildet worden sind oder gemeinsam in Selbstausbildung mit einem zertifizierten Assistenzhundetrainer. Hunde, die in normalen Hundeschulen ausgebildet worden sind oder allein vom Halter, können nach dem neuen Gesetz keine Assistenzhunde werden.