Von Katharina Horschke
Was tun, wenn der Therapiehund während seiner Arbeitszeit mal etwas umstößt oder einen anderen kleinen Schaden verursacht? Die gängigen Hundehaftpflichtversicherungen decken jene Kosten, die bei der gewerblichen Nutzung der Tiere entstehen, zumeist nicht ab. Die Lösung bieten spezielle Versicherungen, die auf die Bedürfnisse von Therapiehundehaltern zugeschnitten sind.
Therapiehundehalter müssen bei ihrer Arbeit vielerlei Dinge beachten. Seien es die richtigen Zeichen für ihren Hund in den richtigen Momenten, das Verhalten und die Reaktion der Klienten oder die hygienischen Vorschriften in den besuchten Einrichtungen. Hinzu kommt, dass der Hund bei seiner Arbeit entsprechend abgesichert sein sollte. Während der Einsätze in Krankenhäusern oder Pflegeheimen auf das überdurchschnittlich gute Benehmen beziehungsweise das genügsame Wesen des Hundes zu vertrauen, scheint hier keine zufriedenstellende Lösung zu sein. Denn Schäden können immer entstehen – egal, wie gut der Hund erzogen ist.
Die gängigen Hundehaftpflichtversicherungen decken das Risiko, welches der Halter während der Therapieeinsätze trägt, zumeist nicht ab. Doch gibt es in Deutschland einige wenige Gesellschaften, die spezielle Haftpflichtversicherungen für Therapiehunde anbieten. Die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G ist eine davon. Bei ihr können Therapiehundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die eigens auf die gewerbliche Nutzung von Hunden zugeschnitten wurde. Die Gesellschaft übernimmt auch in jenen Fällen die entstehenden Kosten, in denen der Therapiehund während seines Einsatzes einen Schaden verursacht. „Dieses wird dem Kunden auch schriftlich in seinem Versicherungsschein bestätigt“, so Annegret Laufer, Vorstandsassistentin bei der Uelzener.
Die Gesellschaft bietet diese Versicherung aus zweierlei Gründen an, wie Frau Laufer weiter erklärt. Zum einen gäbe es hier eine verstärkte Nachfrage, die stetig auch immer weiter wächst. Zum anderen wisse man aus Erfahrung, dass ausgebildete Therapiehunde weniger Schäden verursachen und – sollte doch einmal etwas passieren – die entstandenen Kosten in den meisten Fällen nicht ganz so hoch sind wie bei privaten Hunden ohne Ausbildung. „So ist es uns derzeit auch möglich, bei entsprechendem Nachweis der Ausbildung zum Therapiehund einen gewissen Nachlass zu gewähren“, erläutert Frau Laufer und spricht damit auf den zehnprozentigen Beitragsnachlass an, den die Gesellschaft Therapiehundehaltern anbietet. Weitere Infos zur Haftpflichtversicherung bei der Uelzener gibt es hier.
Wichtig für alle, die einen festen Arbeitsplatz in einer Einrichtung haben und dort zusammen mit ihrem Therapiehund arbeiten: Der Hund muss vom Arbeitgeber in dessen Betriebshaftpflichtversicherung mit hineingenommen werden, sofern dies möglich ist. Das sollten vor allem auch all jene beachten, die sich als Therapiehundeteam selbstständig gemacht haben: Der Hund muss über die betriebliche Haftpflicht mitversichert werden.